Tidelebensräume in der Luhe-Niederung
Projekt | Schaffung von Tidelebensräumen in der Luhe-Ilmenau-Niederung |
Auftraggeber | Stiftung Lebensraum Elbe |
Kooperation | BWS GmbH |
Bearbeitungszeitraum | 2018 – 2019 |
Kurzbeschreibung
Auf Grundlage der 2015 abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden Maßnahmen in einem ca. 20 ha großen Gebiet an der Luhe in Winsen (Landkreis Harburg) erarbeitet. Die Maßnahmen sollen v.a. die Ufer, Tidebiotope, Auwaldbereiche und Prielstrukturen des Fließgewässers aufwerten. Dazu werden u. a. Altgewässer reaktiviert oder neugeschaffen und an die Luhe angeschlossen sowie naturnahe Strukturen innerhalb des Luhelaufs hergestellt bzw. gefördert. Der alte Lauf der Luhe erhält durch die neu geschaffenen Mäander z. T. Altarmcharakter. Zudem werden Stillgewässer in der Umgebung geschaffen sowie Abgrabungen vorgenommen und Priele und Gräben neu angelegt bzw. aufgeweitet, um die Entwicklung von standortgerechten Biotopen zu initiieren. Im Rahmen des Projektes wurden die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, ein Artenschutzfachbeitrag sowie auf Grund der Ausweisung des Gebiets als FFH- und Vogelschutzgebiet eine Betrachtung der Natura 2000-Belange erarbeitet. Die Maßnahmenumsetzung ist im Winter 2019/2020 geplant.
Leistungen
- Zusammenstellung der vorhandenen Unterlagen und Kartierergebnisse
- Potenzialabschätzung des Vorkommens von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und übriger besonders oder streng geschützter Arten sowie artenschutzrechtliche Konfliktanalyse zu § 44 Abs. 1 BNatSchG und Ableiten von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- Beurteilung der Umweltauswirkungen in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG inkl. Betrachtung möglicher Beeinträchtigungen von nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen
- Bewertung möglicher Auswirkungen auf Lebensraumtypen, Arten des FFH-Anhangs II sowie europäische Vogelarten der Natura 2000-Schutzgebiete
- Naturschutzfachliche Beratung und Begleitung der Ingenieursplanung
- Abstimmung der Planung sowie möglicher Konflikte mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden