Renaturierung und Revitalisierung der Schwartau und ihrer Aue
Projekt | Biologische Baubegleitung der Umsetzung des Auenprojekts: Renaturierung und Revitalisierung der Schwartau und ihrer Aue |
Auftraggeber | WBV Schwartau |
Bearbeitungszeitraum | 2019 – 2023 |
Kurzbeschreibung
Die Schwartau entspringt südwestlich Eutins und mündet bei Bad Schwartau in die Trave. Im Zuge dieses Revitalisierungsvorhabens soll ein Gewässerabschnitt von rund 4,7 km Gewässerlänge naturnah umgestaltet werden. Bei dem Maßnahmengebiet handelt es sich um einen feuchtegeprägten Standort, der vornehmlich extensiv bewirtschaftet wird. Neben den ausgedehnten Waldflächen sind Gebüsche und Hochstaudenfluren vorhanden. Lediglich im Norden gibt es intensiver genutzte Flächen (Grünland). Es sind Vorkommen der stark gefährdeten Gemeinen Flussmuschel (Unio crassus) und der Fluss-Kugelmuschel (Sphaerium rivicola) sowie weitere Weichtiere und Amphibien der Roten Liste, darunter auch Kammmolch (Triturus cristatus) und Laubfrosch (Hyla arborea) bekannt.
Gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit Mitteln des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein werden zahlreiche Maßnahmen ausgeführt. Dazu gehört die Laufverlängerung um ca. 20% durch Anschluss von Altwässern und neu hergestellten Abschnitten, eine enge Verzahnung von Fließgewässer und Aue durch Anhebung der Gewässersohle, die Herstellung von Sekundärauen, die Optimierung der Strukturvielfalt durch Einbringen von Kies und Totholzelementen, die Förderung der Eigendynamik durch Strömungslenker sowie das Zulassen der natürlichen Sukzession in weiten Bereichen des Projektgebietes.
Leistungen
- Naturschutzfachliche Beratung und Begleitung der Baumaßnahmen
- Überwachung, Begleitung und fachtechnische Prüfung der Biotop- und Artenschutzmaßnahmen für schützenswerte Tiere, Pflanzen und Biotope (u. a. Breitblättriges Knabenkraut, Krebsschere, Amphibien-Laichgewässer, Röhrichte und Sümpfe) gemäß den Auflagen des Planfeststellungsbescheides und der gesetzlichen Vorgaben
- Überwachung der Umsiedlung von Fischen und aquatischen Wirbellosen (insbesondere Unio crassus) aus den abgetrennten Schwartau-Abschnitten
- Umsiedlung von Wirbellosen aus den verfüllten Schwartauabschnitten
- zeitliche und inhaltliche Koordinierung der Baumaßnahmen mit den artenschutzrechtlichen Maßnahmen
- Begleitung und Beaufsichtigung des Einbaus von Strukturelementen wie Kiesbänke, Totholz und Strömungslenker
- Dokumentation der Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus den Fachbeiträgen und den Auflagen des Planfeststellungsbescheides